25. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in einer Sitzung vom 26.11.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand zu ändern. 

In der Gemeinderatssitzung am 25.01.2023 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und in der Zeit vom 06.03. – 10.04.2023 öffentlich ausgelegt. 

Die am 25.01.2023 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 29.06.2023 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und in der Zeit vom 07.08. – 18.09.2023 angehört.

Frau Elke Felmann von der Energiebauern GmbH stellte die eingegangen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelte diese jeweils im Einzelnen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „Hauptbeteiligung zur 25. Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 26.10.2023 (Bestandteil der Niederschrift)“

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend der eingegangenen Hinweise überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 09:05 Uhr