Bahnhof Bodenwöhr;
Sanierung des Bahnhofsgebäudes;
hier: Freigabe der Eingabeplanung und Aufforderung zur offiziellen Bauantragsstellung
Daten angezeigt aus Sitzung:
10./2023. Sitzung des Gemeinderates "Sondersitzung Bahnhof", 16.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr stellt einen Bauantrag auf „Sanierung und Nutzungsänderung des Bahnhofs-gebäudes Bodenwöhr“.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 693/60 der Gemarkung Bodenwöhr. Das Bauvorhaben befindet sich auf einer Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Im Erdgeschoß des Bahnhofsgebäudes soll ein Bürgerladen und Wartebereich für den Bahnverkehr entstehen. Das 1. Obergeschoß soll dem Landkreis als TEZ bzw. Schulungszentrum zur Berufsbildung zur Verfügung gestellt werden. Auch die ortsansässigen Vereine können die Räume für ihre Aktivitäten nutzen. Die Flächen im Dachgeschoß sollen als Kombination aus Bürgersaal und zu Schulungszwecken durch das TEZ, die VHS, den Landkreis oder weiterer Nutzer ausgebaut werden.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bestehen gegen die geplante Baumaßnahme keine Bedenken.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag der Gemeinde Bodenwöhr, Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr, auf „Sanierung und Nutzungsänderung Bahnhofsgebäude Bodenwöhr“ auf der Flurnummer 693/60 der Gemarkung Bodenwöhr, bestehen aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
- Der durch das Architekturbüro Fabi vorgestellte Eingabeplan wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
Datenstand vom 01.12.2023 07:34 Uhr