Kommunales Denkmalschutzkonzept; Evangelische Auferstehungskirche Bodenwöhr; hier: Beschluss zur Aufnahme in das kommunale Denkmalkonzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  11./2023. Sitzung des Gemeinderates November, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2023. Sitzung des Gemeinderates November 30.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 17.11.2023 beantrag die Evang. Lutherische Kirchengemeinde Nittenau, vertreten durch den Kirchenvorstand Herrn Pfarrer Joachim Höring, die Auferstehungskirche Bodenwöhr (Neunburger Straße 45) in das kommunale Denkmalkonzept der Gemeinde Bodenwöhr aufzunehmen.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche ist mit der Aktennummer D-3-76-116-8 in die Denkmalliste eingeladen. Die evangelische Kirchengemeinde Nittenau möchte sich frühzeitig mit einer zukunftsfähigen Nutzungsmöglichkeit beschäftigen. Dazu sind eine Analyse des Bauwerkzustandes, Modul 1, die Analyse und Abstimmung des städtebaulichen Rahmens (Modul 2) und die Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie (Modul 3) ein sehr hilfreiches Werkzeug, welches aus dem Landesamt für Denkmalpflege hoch gefördert wird. Damit die Evang.-Lutherische Kirchengemeinde Nittenau in den Vorteil dieser Förderung kommt, ist eine Aufnahme der Kirche in das KDK-Verfahren der Gemeinde Bodenwöhr notwendig. 

Mit der Aufnahme der Auferstehungskirche Bodenwöhr in das kommunale Denkmalschutzkonzept der Gemeinde Bodenwöhr können zusätzlich finanzielle Mittel für die Schritte zur Sanierung des Gebäudes aus dem Entschädigungs-Fond abgerufen werden und über einen möglichen Bürgerdenkmalfond, Leistungen der Kirchengemeinde selbst für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen unterstützt werden.

Die Gemeindeverwaltung befürwortet die Aufnahme, da damit zusammen mit der Bürgerschaft ein Nutzungskonzept für die Kirche erarbeitet werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt

  1. Die Evangelisch-Lutherische Kirche mit der Aktennummer D-3-76-116-8 ist in das kommunale Denkmalkonzept der Gemeinde Bodenwöhr mit aufzunehmen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von Fachplanern für die notwendigen Module (1-3) einzuholen und die entsprechenden Verträge mit dem Landesamt für Denkmalpflege zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 09:10 Uhr