Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Plakatierungsverordnung; hier: Neufassung der Verordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024 29.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Plakatwände, auf denen die Wahlwerbung der Parteien und Wählergruppen für alle Wahlen und Volksentscheiden angebracht werden können, müssen erneuert werden. Auf den neuen Plakatwänden sollen Markierungen oder Rahmen (Größe DIN A1) angebracht werden, damit die Plakatierungen in Zukunft geordnet an den Wänden hängen und somit auch vermieden werden kann, dass bereits angebrachte Plakate zum Teil überklebt werden.

Damit die Rahmen oder Markierungen in Zukunft nicht überklebt werden, sollte die Verordnung über öffentliche Anschläge in der Gemeinde Bodenwöhr (Plakatierungsverordnung) dementsprechend angepasst werden und die maximale Größe der Anschläge auf DIN A1 festgesetzt werden. Dazu soll ein neuer Paragraph 4 nach den Ausnahmen (§ 3) in der Plakatierungsverordnung eingefügt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Gemeinde Bodenwöhr erlässt eine neue Verordnung über öffentliche Anschläge in der Gemeinde Bodenwöhr (Plakatierungsverordnung) in der Fassung vom 29.02.2024 gemäß beiliegenden Entwurf. Die Verordnung ist Bestandteil der Niederschrift. 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung vorschriftmäßig bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.02.2025 15:28 Uhr