3. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl"; Flurnummer 618/119 Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024, 24.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern.
Die Änderung des Bebauungsplans umfasst den Tenor, dass für das Plangebiet „Quartier B“ die festgelegte Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Festlegung der zur Verfügung stellenden Parkplätze geändert bzw. angepasst werden sollte.
In der Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 13.03.2024 – 15.04.2024 ausgelegt. Die Behörden und Träger der öffentlichen Belange waren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Satz1 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Herr Patrick Brindl vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan vom Büro Beraten und Planen stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 1 „3. Änderung des Bebauungsplans ‚Wohnen am Birkerl““ in der Fassung vom 24.04.2024 (Bestandteil der Niederschrift)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2025 15:42 Uhr