Bauantrag; DFMG Deutsche Funkturm GmbH Planung Region Süd; 90441 Nürnberg, hier: Neubau eines 33,98 m Schleuderbetonmastens mit 6,02 m Stahlaufsatzmast inkl. Fundament für Mieteraufbauten


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024, 26.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024 26.06.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller die „DFMG Deutsche Funkturm GmbH Planung Region Süd“ aus Nürnberg hat beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Neubau eines 33,98 m hohen Schleuderbetonmastens mit 6,02 m Stahlaufsatzmast inkl. Fundament für Mieteraufbauten“ auf der Flurnummer 21/9 Gemarkung Bodenwöhrer Forst gestellt. Das Landratsamt Schwandorf hat die Gemeinde Bodenwöhr um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.  

Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe des Truppenübungsplatzes in Richtung der Bahnverbindung Schwandorf – Furth im Wald in der Gemarkung Bodenwöhrer Forst. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung mit einem Wasser- und Kanalanschluss ist nicht gesichert, es scheint fraglich, ob dieses Bauvorhaben in die örtliche Infrastruktur eingebunden werden muss. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:


  1. Gegen den Bauantrag „DFMG Deutsche Funkturm GmbH Planung Region Süd“ auf „Neubau eines 33,98 m hohen Schleuderbetonmastens mit 6,02 m Stahlaufsatzmast inkl. Fundament für Mieteraufbauten“ auf der Fl.Nr. 21/9 der Gemarkung Bodenwöhrer Forst bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
 
  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.07.2024 09:19 Uhr