Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 34 "Hammerseecamping Blechhammer" für die Flurnummer 666/7 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024, 26.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024 26.06.2024 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 25.01.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Hammerseecamping Blechhammer“ aufzustellen. Der Bebauungsplan betrifft die Flurnummern 666/7 der Gemarkung Bodenwöhr. Der Geltungsbereich ist in den grafischen Ausführungen des Bebauungsplans aufgeführt. 

Das AGD Planungsbüro M. Gerkowski aus Blechammer hat die Planung der technischen Umsetzung eines Bebauungsplans übernommen. Um die baurechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans der Flurnummer 666/7 und 661 der Gemarkung Bodenwöhr im Parallelverfahren notwendig. In der heutigen Sitzung wurde zur 29. Flächennutzungsplanänderung der Feststellungsbeschluss gefasst. 

In der Hauptausschusssitzung vom 13.05.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Hammerseecamping Blechhammer“ in der Fassung vom 13.05.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Hauptbeteiligung in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Deshalb wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan in der Zeit vom 15.05.2024 – 14.06.2024 öffentlich ausgelegt. 

Die am 13.05.2024 durch den Hauptausschuss Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitlich am Verfahren beteiligt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt: 
siehe „Abwägungsliste Nr. 2 „Bebauungsplan Nr. 34; ‚Hammerseecamping Blechhammer‘“ in der Fassung vom 26.06.2024“ (Bestandteil der Niederschrift) 

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend der eigegangenen Hinweise überarbeitet bzw. ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2024 09:19 Uhr