Kindertageseinrichtungen; hier: Anpassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024, 26.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024 26.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr hat für die Kindergärten, die Kinderkrippe sowie für den Hort im Jahr 2023 Betriebskostenaufwendungen in Höhe von 89.036,98 EUR zu tragen. Für das Jahr 2024 wird vom Kreisverband BRK Schwandorf ein Defizit in Höhe von ca. 118.000 EUR vorausberechnet. Vor allem die gestiegenen Personalkosten sind für das gestiegene Defizit verantwortlich. Die Gemeinde trägt dabei 80 % des Defizites und der BRK Kreisverband Schwandorf 20 % des Defizites. 

Die Gemeindeverwaltung hat zudem ein Benchmarking durchgeführt und festgestellt, dass vor allem die Buchungen ab 8 Stunden täglich die Kostentreiber sind. Hier werden hohe Personalkosten erzeugt, obwohl die Auslastung ziemlich gering ist. Es wird deshalb vorgeschlagen, hier eine Steuerung vorzunehmen und die Elternbeiträge hier stärker anzuheben.

Der Freistaat Bayern gibt seit dem 01.04.2019 bei den Kindergärten einen pauschalen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00 EUR pro Kind, dass das dritte Lebensjahr vollendet hat, je Monat. Dieser Betrag ist folglich bei jeder Gebühr als Belastung der Eltern abzuziehen und nur der defizitäre Differenzbetrag wird den Eltern in Rechnung gestellt. Bei den aktuellen und zuletzt mit Beschluss vom 05.06.2003 angepassten Gebühren wäre nunmehr bei einer Buchung von 10 Stunden ein Betrag in Höhe von 5,00 EUR fällig. Tatsächlich wird dieses Angebot aber nicht in Anspruch genommen. Ansonsten ist die Nutzung der Kindergärten im Gemeindegebiet kostenlos. 

Vor Einführung des Elternbeitragszuschusses wurden bereits Defizite im geringen Ausmaß erwirtschaftet. Bereits hier hätte eine Anpassung der Elternbeiträge erfolgen müssen. Für das Jahr 2018 wurde ein Defizit in Höhe von 10.212,00 EUR, für das Jahr 2017 1.463,07 EUR und für 2016 2.782,65 EUR erwirtschaftet. Das Defizit für die Jahr 2016 bis 2023 betrug in Summe 103.494,70 EUR.

Die Verwaltung schlägt vor, die Elternbeiträge zur Defizitverringerung wie folgt anzupassen. Im Vergleich ein Vorschlag des Kreisverbandes BRK Schwandorf vom 21.09.2013:

Es ist darauf hinzuweisen, dass nach wie vor nur der defizitäre Differenzbetrag (-100,00 EUR Elternbeitragszuschuss) den Eltern in Rechnung gestellt wird. 

Kindergarten


Aktuell
Verwaltung
BRK
Belegung
Verwaltung
BRK
<2

70,00 €

0
0,00 €
0,00 €
<3

80,00 €

0
0,00 €
0,00 €
<4
55,00 €
100,00 €
70,00 €
6
0,00 €
0,00 €
<5
55,00 €
115,00 €
105,00 €
17
255,00 €
85,00 €
<6
65,00 €
130,00 €
125,00 €
30
900,00 €
750,00 €
<7
75,00 €
150,00 €
145,00 €
44
2.200,00 €
1.980,00 €
<8
85,00 €
175,00 €
165,00 €
28
2.100,00 €
1.820,00 €
<9
95,00 €
185,00 €
200,00 €
21
1.785,00 €
2.100,00 €
<10
105,00 €
190,00 €
210,00 €
0
0,00 €
0,00 €




146





Monatssumme
7.240,00 €
6.735,00 €
Jahressumme
86.880,00 €
80.820,00 €
Prognose Jahresdefizit
87.000,00 €
87.000,00 €
Differenz
-120,00 €
-6.180,00 €




















Hort


Aktuell
Verwaltung
BRK
Belegung
Verwaltung
BRK
<2
33,00 €
40,00 €
40,00 €
10
400,00 €
400,00 €
<3
45,00 €
50,00 €
50,00 €
4
200,00 €
200,00 €
<4
50,00 €
65,00 €
60,00 €
16
1.040,00 €
960,00 €
<5
57,00 €
90,00 €
70,00 €
8
720,00 €
560,00 €
<6
65,00 €
110,00 €
80,00 €
2
220,00 €
160,00 €
<7
75,00 €
120,00 €
90,00 €
0
0,00 €
0,00 €
<8
85,00 €
130,00 €
100,00 €
0
0,00 €
0,00 €




40





Monatssumme
2.580,00 €
2.280,00 €
Jahressumme
30.960,00 €
27.360,00 €
Prognose Jahresdefizit
31.000,00 €
31.000,00 €
Differenz
-40,00 €
-3.640,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Die Elternbeiträge für die Kindergärten werden ab den 01.09.2024 wie folgt festgelegt:

<2
70,00 €
<3
80,00 €
<4
90,00 €
<5
100,00 €
<6
130,00 €
<7
150,00 €
<8
175,00 €
<9
185,00 €
<10
190,00 €
Abstimmung: 11:3 


Beschluss 2:

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:


Die Elternbeiträge für den Hort werden ab dem 01.09.2024 wie folgt festgelegt:

<2
40,00 €
<3
50,00 €
<4
65,00 €
<5
90,00 €
<6
110,00 €
<7
120,00 €
<8
130,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.07.2024 09:19 Uhr