Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf
hier: 3. Änderung des Bebauungsplans GE “WTF II“ mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan sowie 5. Flächennutzungsplanänderung – Erweiterung Gewerbeflächen
Daten angezeigt aus Sitzung:
07./2024. Sitzung des Gemeinderates Juli 2024, 18.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat am 14.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes GE „WTF II“ mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde Wackersdorf plant die Ottostraße am Ende der Erschließungsstraße in westlicher Richtung zu verlängern und somit auch das Gewerbegebiet (Bebauungsplan „Westlicher Taxöldern Forst II“) zu erweitern.
Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss vom 14.05.2024 erfolgte am 12.06.2024.
Die 5. Flächennutzungsplanänderung findet im Parallelverfahren statt.
Die Gemeinde Wackersdorf bittet in der Auslegungsfrist von 20.06.2024 – 22.07.2024 um die Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die zu verändernden Flächen grenzen nicht an die Gebietsgrenze der Gemeinde Bodenwöhr.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans GE „WTF II“ sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wackersdorf bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 10:36 Uhr