Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnen an der Schwandner Höhe" für die Flurnummer 93 und (Teilfläche) 101 der Gemarkung Altenschwand;
hier: Billigung des Vorentwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2024. Sitzung des Gemeinderates Oktober 2024, 31.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 06.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für die Flurnummern 93 und (Teilfläche) 101 der Gemarkung Altenschwand den Bebauungsplan „Wohnen an der Schwandner Höhe“ aufzustellen.
Die beiden Antragsteller Herr Michael Ernst und Herr Markus Riegelsberger beabsichtigen auf den diesen Flächen ein Baugebiet mit einer allgemeinen Wohnbebauung („WA“) zu errichten. Es sollen 10 Parzellen für Einfamilienhäuser sowie ein Mehrparteienhaus mit 6 Wohneinheiten entstehen.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Baugebietes zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans mit einer analogen Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für die o. a. Grundstücke notwendig. Der 1. Planentwurf der 30. Flächennutzungsplanänderung wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt bereits abgearbeitet und zur Auslegung freigegeben.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bebauungsplans „Wohnen an der Schwandner Höhe“ zu schaffen, ist nach der Genehmigung des Vorentwurfs durch den Gemeinderat Bodenwöhr eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Vor Abschluss des Bauleitplanverfahrens mit einem Satzungsbeschluss ist der bereits im städtebaulichen Vertrag aufgeführte Erschließungsvertrag zwischen den Antragstellern und der Gemeinde Bodenwöhr dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen und zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Die Stellplätze im Quartier B sollen auf 2 Plätze pro Wohneinheit festgesetzt werden.
Abstimmung: 3:10
Beschluss 2:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Wohnen an der Schwandner Höhe“ für die Fl.-Nrn. 93 und (Teilfläche) 101 der Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 31.10.2024.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Vor Abschluss des Bauleitplanverfahrens mit einem Satzungsbeschluss ist der bereits im städtebaulichen Vertrag aufgeführte Erschließungsvertrag zwischen den Antragstellern und der Gemeinde Bodenwöhr dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 22.01.2025 10:55 Uhr