Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024, 28.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024 28.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.10.2024 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen sind, sind wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 2.1 Grundstücksangelegenheiten; Flurneuordnung/Dorferneuerung Erzhäuser/Windmais;
hier: Ankauf der Grundstücke Fl.Nrn. 181/1 und 152/2 Gemarkung Erzhäuser

Beschluss:
  1. Die beiden Grundstückflächen der Fl.Nrn. 152/2 und 181/1 Gemarkung Erzhäuser werden angekauft und nach Wunsch und Beschluss der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Erzhäuser/Windmais der Dorferneuerung in Windmais zur Verfügung gestellt.
  2. Der in der Sitzung vom 31.10.2024 vorgelegte Entwurf der Notarurkunde des Notars Dr. Bischoff wird genehmigt.
  3. Der Vereinbarung Nr. 13 zur Förderung des Verkehrswertgutachtens und des Gebäudeankaufs der Fl.Nr. 181/1 Gemarkung Erzhäuser wird zugestimmt.
  4. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Notarvertrag und die Vereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 2.2 Baugebiet Wirtskellerweg-Wegäcker, hier: Vergabe der Bauparzelle 8 (Hauptstraße 30 d), Fl.-Nr. 473/53 Gem. Bodenwöhr

Beschluss:
  1. Die Bauparzelle P8 im Baugebiet Wirtskellerweg-Wegäcker mit einer Größe von ca. 1.200 m² wird an die Familie Spitznas aus Bergisch-Gladbach veräußert.
  2. Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, das Grundstücksgeschäft beim Notariat Dr. Bischoff in Nittenau abzuwickeln und die Notarurkunde zu unterzeichnen.


TOP 3 Neubau der Grundschule Bodenwöhr; hier: Neuvergabe der Estricharbeiten

Beschluss:
  1. Der Beschluss vom 25.09.2024 zur Vergabe der Estricharbeiten an die Firma MD Estrichbau GmbH wird aufgehoben.
  2. Der Auftrag für die Estricharbeiten wird an die Firma Mühlehner GmbH, Aubergweg 10, 94261 Kirchdorf zu einem Angebotspreis von 140.588,74 € brutto mit einem Nachlass von 4% neu vergeben.
  3. Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.







TOP 4 Kreditwesen; hier: Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Beschluss:
  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Kredit über 2.000.000,- EUR bei der DZ HYP, Sentmaringer Weg 1, 48151 Münster zu einem Zinssatz von nominal 3,21 % mit einer 10-jährigen Zinsbindung aufzunehmen.
  2. Sollte das Angebot der DZ HYP am 04.11.2024 nicht mehr das Günstigste sein, wird der 1. Bürgermeister beauftragt, den Kredit beim nächst günstigeren Anbieter aufzunehmen.

Nachrichtlich teilen wir mit, dass der Kredit mit einem Nominal-Zinssatz von 3,19 % genommen werden konnte. 

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:57 Uhr