Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 36 "Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Blechhammer" für die Fl.Nr. 666 Gemarkung Bodenwöhr hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024, 28.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024 28.11.2024 ö beschließend 4.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.Nr. 666 der Gemarkung Bodenwöhr gefasst. Um diese Fläche anschließend auch bebauen zu können, muss auf diese Fläche ein Bebauungsplan für die Verkehrsflächen; Grünflächen; Parzellierung etc. beschlossen werden.

Ziel des Bebauungsplans ist es, bereits in Bodenwöhr ansässigen Firmen bzw. Gewerbetreibenden die Möglichkeit einer Expansion zu geben. Aber auch anderen externen Firmen und Gewerbetreibenden soll die Möglichkeit gegeben werden, sich in Bodenwöhr anzusiedeln und sich hier weiterzuentwickeln. 

Wie bereits beim Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplans erörtert, kann die Fläche entwickelt werden, da sie nicht Teil des Landschaftsschutzgebiets ist. 
Das dort existierende Wasserschutzgebiet wurde in einem Vorgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt erörtert und lässt Gewerbeansiedlungen ohne wassergefährdende Stoffe zu. Konkrete Auflagen und Maßnahmen werden in der Behördenbeteiligung erarbeitet und in den Bebauungsplan eingearbeitet. 

Als nächsten Schritt wird das Ingenieurbüro einen geeigneten Vorentwurf des Bebauungsplans entwerfen und diesen dem Gemeinderat zur Genehmigung vorlegen. Nach der Genehmigung schließt sich der im Bauleitplanverfahren festgelegte Ablauf der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung an.

Die Verwaltung schlägt vor, für das Vorhaben „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer II“ den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Das Ingenieurbüro sowie die Verwaltung stehen für offene Fragen zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt für die Flurnummer 666 der Gemarkung Bodenwöhr den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer II“ auf Grundlage der im Flächennutzungsplan festgesetzten Bestimmungen nach § 8 BauGB und § 9 BauGB aufzustellen. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.01.2025 10:57 Uhr