Stadt Nittenau;
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024, 28.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in seiner Sitzung vom 15.10.2024 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.11.2024 ortsüblich bekanntgemacht.
Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung und bedarf nach etwa 25 Jahren einer Überarbeitung. Mit der Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 den Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Planvorentwurf in der Fassung vom 15.10.2024 durchzuführen.
Die Stadt Nittenau bittet um eine Stellungnahme der Träger und Behörden der öffentlichen Belange.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Nittenau bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 10:57 Uhr