Generationenbeirat Bodenwöhr; hier: Änderung der Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2025. Sitzung des Gemeinderates März I 2025, 06.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2025. Sitzung des Gemeinderates März I 2025 06.03.2025 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der Geschäftsordnung für den Generationenbeirat wurde im § 2 Abs. 1 festgelegt, dass der Beirat aus maximal 15 Mitgliedern besteht. Nachdem die jetzigen Mitglieder des Generationenbeirats viele Ideen und Vorschläge in ihren Sitzungen ausarbeiten, wurde vorgeschlagen, dass die Anzahl der Beiratsmitglieder auf 20 Personen erhöht wird. Vor allem bei der Organisation und Durchführung größerer Veranstaltungen (Generationenfrühstück, Generationenfasching usw.) ist aufgrund der Berufstätigkeit einzelner Mitglieder die Unterstützung nicht in vollem Umfang leistbar. 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Geschäftsordnung des Generationenbeirats (§ 2) wie folgt zu ändern:

§ 2
Zusammensetzung des Beirates, allgemeine Voraussetzungen

  1. Der Beirat besteht aus mindestens fünf und maximal 20 Mitgliedern. Dem Beirat dürfen aus Neutralitätsgründen keine Gemeinderatsmitglieder angehören.
  2. Die Beiratsmitglieder müssen zur Bestellung durch den Gemeinderat das 16. Lebensjahr vollendet und den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bodenwöhr haben.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Die Geschäftsordnung des Generationenbeirats wird wie folgt geändert:

§ 2
Zusammensetzung des Beirates, allgemeine Voraussetzungen

  1. Der Beirat besteht aus mindestens fünf und maximal 20 Mitgliedern. Dem Beirat dürfen aus Neutralitätsgründen keine Gemeinderatsmitglieder angehören.
  2. Die Beiratsmitglieder müssen zur Bestellung durch den Gemeinderat das 16. Lebensjahr vollendet und den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bodenwöhr haben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2025 08:56 Uhr