Bauleitplanung; 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die Fl.Nrn. (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/33; 584/34; 584/35 und 584/36 der Gemarkung Bodenwöhr hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025, 05.06.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025 | 05.06.2025 | ö | beschließend | 4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/33; 584/34; 584/35 und 584/36 der Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
Das Ingenieurbüro „Preihsl + Schwan“ aus Burglengenfeld hat die Planung der technischen Umsetzung der 28. Flächennutzungsplanänderung übernommen.
In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf für die Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Die Unterlagen für die 28. Flächennutzungsplanänderung wurden vom 09.12.2024 – 15.01.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 27.03.2025 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.03.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durzuführen.
Die Unterlagen Flächennutzungsplanänderung wurden in der Zeit vom 16.04.2025 – 16.05.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0