Bauleitplanung; 5. Änderung des Bebauungsplans "Vorwerkstraße" für die Fl.Nrn. (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/34;584/35; und 584/36 Gem. Bodenwöhr hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025, 05.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025 05.06.2025 ö beschließend 4.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen für die Flurnummern (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/34;584/35; und 584/36 Gemarkung Bodenwöhr den Bebauungsplan „Vorwerkstraße“ zu ändern.

Das Ingenieurbüro Preihsl + Schwan aus Burglengenfeld hat die Planung der technischen Umsetzung der Bebauungsplanänderung übernommen. Um die geplanten Änderungen im Bebauungsplan „Vorwerkstraße“ vorzunehmen, muss der Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplan geändert werden. In der heutigen Sitzung wurde zur 28. Flächennutzungsplanänderung der Feststellungsbeschluss gefasst.

In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf für den Bebauungsplan gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Die Unterlagen für die Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ wurden vom 09.12.2024 – 15.01.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In der Gemeinderatssitzung am 27.03.2025 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ in der Fassung vom 27.03.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Unterlagen für den Bebauungsplan wurden in der Zeit vom 16.04.2025 – 16.05.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt

Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst.

Die aktuelle Fassung vom 05.06.2025 soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr schlägt vor, den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ in der Fassung vom 05.06.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die 5. Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ in der Fassung vom 05.06.2025, ausgearbeitet durch das Ingenieurbüro Preihsl und Schwan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für die 5. Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2025 08:25 Uhr