Vollzug der Gemeindeordnung;
hier: Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Daten angezeigt aus Sitzung:
03./2020. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts regelt insbesondere die Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder. Daneben beinhaltet die Satzung auch Regelungen über die zu bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke, die Rechtsstellung des ersten und der weiteren Bürgermeister.
1. Bürgermeister Hoffmann teilt mit, dass in dem freiwilligen NetMeeting mindestens ein Vertreter jeder Fraktion anwesend war und teilgenommen hat. Anschließend fragt er nach, ob es noch Fragen oder gewünschte Änderungen zur Satzung gibt.
Bezüglich des § 3 kam unter den Gemeinderäten wiederholt eine kurze Diskussion über Gerechtigkeit/Ungerechtigkeit der einzelnen Entschädigungen bzw. des Verdienstausfalls auf.
Bürgermeister Hoffmann erklärte nochmals, dass § 3 explizit mit der Rechtsaufsicht und dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt wurde und mit dem jetzigen Inhalt Gerechtigkeit und Rechtssicherheit geschaffen werden sollte.
Gemeinderat Feldmeier stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um den Inhalt der Satzung nochmals eingehend mit allen Gemeinderäten beraten zu können. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat mit 2:15 Stimmen abgelehnt.
Anschließend lässt 1. Bürgermeister Hoffmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Die Gemeinde Bodenwöhr erlässt aufgrund der Art. 20 a, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Eine Ausfertigung der erlassenen Satzung wird zum Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses erklärt und ist dem Sitzungsprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.07.2020 10:12 Uhr