Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 123. 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand und Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand"; hier: Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 12.05.2020 wurde eine Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans einer Freiflächen PV-Anlage. Diese soll auf den Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand errichtet werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

Nach der Abstimmung zu TOP 3.9 bat Herr Baschel, während der laufenden Sitzung, 1. Bürgermeister Hoffmann um ein kurzes Gespräch. 1. Bürgermeister Hoffmann unterbrach die Sitzung von 20.10 Uhr bis 20.13 Uhr. Herr Baschel wies den 1. Bürgermeister Hoffmann darauf hin, dass Gemeinderat Fritsch aufgrund der persönlichen Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen.
1. Bürgermeister Hoffmann teilte dies dem Gemeinderat mit und stellte den TOP 3.1 nochmals zur Diskussion und Abstimmung.
Gemeinderat Fritsch verlässt den Sitzungssaal. Anschließend las der 1. Bürgermeister Hoffmann nochmal den Sachverhalt vor und den Beschluss der gefasst wurde:

Der Gemeinderat Bodenwöhr möge beschließen:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand zu ändern.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan für eine Freiflächen PV-Anlage auf den Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

  1. Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:        13                Nein-Stimmen:             4

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschloss anschließend mit 16:0 Stimmen die Aufhebung dieses Beschlusses.
Anschließend stellte der 1. Bürgermeister Hoffmann den Tagesordnungspunkt nochmals zur Beratung.
Nachdem keine neuen Fragen oder Einwendungen kamen wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand zu ändern.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan für eine Freiflächen PV-Anlage auf den Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

  1. Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.


Gemeinderat Fritsch nahm aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an der Beratung und der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Datenstand vom 06.07.2020 12:00 Uhr