Bauleitplanung;
Bebauungsplan für das Mischgebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“;
hier: Beratung und Abwägung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
04./2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschloss in seiner Sitzung vom 29.11.2012, öffentlicher Teil, aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan für das Mischgebiet „Wirtskellerweg/ Wegäcker“, aufzustellen. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 03.12.2012.
In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2018, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans MI „Wirtskellerweg/Wegäcker“ gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt und der Bebauungsplan vom 11.10.2018 bis 13.11.2018 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
In der Gemeinderatssitzung am 24.04.2019, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans MI „Wirtskellerweg/Wegäcker“ gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 02.10.2019 bis 04.11.2019 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019 wurden die Stellungnahmen abgewogen. Daraufhin wurde der Plan nochmals geändert und mit Beschluss vom 29.01.2020 erneut ausgelegt. Diese erneute Auslegung fand vom 12.03.2020 – 14.04.2020 statt.
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt hierzu die eingegangenen Bedenken und Anregungen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB einzeln.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 3 „Bebauungsplan Nr. 26 Wirtskellerweg/Wegäcker“ in der Fassung vom 28.05.2020 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2020 12:00 Uhr