Bauleitplanung;
21. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand;
hier: Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
08./2020. Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 88 der Gemarkung Altenschwand von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Mit Schreiben vom 07.11.2019 stellten Sie den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 88 der Gemarkung Altenschwand notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.03.2020-14.04.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 26.02.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.06.2020-13.07.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat gem. BauGB festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 24.09.2020 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 21. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 24.09.2020
- Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 21. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 24.09.2020 gemäß Baugesetzbuch fest.
- Die Verwaltung wird beauftragt die 21. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2020 14:36 Uhr