Bauanträge; OVEG mbH, Bauort: Industriestraße, Blechhammer; hier: Anlage geschotterter Lager- /Abstellflächen zur Vorhaltung von leeren Containern


Daten angezeigt aus Sitzung:  11./2020. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2020. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 5.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Ostbayerische Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 16.11.2020 einen Bauantrag (036/2020) auf „Anlage geschotterter Lager- / Abstellfläche zur Vorhaltung von leeren Containern“ auf dem Grundstück der Flurnummer 665/74 und 665/75 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, in der „Industriestraße“, im Gebiet des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:             

 Gegen den Bauantrag der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH auf „Anlage geschotterter Lager- / Abstellfläche zur Vorhaltung von leeren Containern“ auf dem Grundstück Flurnummer 665/74 und 665/75 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.12.2020 14:06 Uhr