Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 27 für die Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser"; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2021. Sitzung des Gemeinderates, 28.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 4.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan für die Flurnummer 82/12 der Gemarkung Erzhäuser aufzustellen.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vom Wald hat sich mit dem Projekt „Betrieb der Trinkwasseraufbereitung und –förderung mit Solarstrom“ für eine Förderung aus dem Fond für regionale Entwicklung in der Prioritätsachse 3 - Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen- beworben und wurde ausgewählt.

Das Förderprojekt umfasst neben dem Tausch von Förderpumpen auch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser. Hierzu soll die auf dem Grundstück noch vorhandene und seit längerem stillgelegte Aufbereitungsanlage mit Betriebsleiterwohnung vorher abgebrochen werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser notwendig.

Herr Vetter vom Ingenieurbüro Weiss stellte den ausgearbeiteten Entwurf vor, erklärte diesen ausführlich und beantwortete die Fragen der Gemeinderäte.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans für die Teilfläche der Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser in der Fassung vom 28.01.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 09:11 Uhr