Bauantrag; Sinan Özdemir, 92436 Bruck i.d. OPf.; hier: Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 18.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Herr Sinan Özdemir hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 05.02.2021 einen Bauantrag (08/2021) auf „Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück der Flurnummer 643/126 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Sudetenstraße 4 “, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
 
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:             

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Sinan Özdemir auf „Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück Flurnummer 463/126 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Pro Doppelhaushälfte sind mindestens zwei Stellplätze vorzuhalten.

  1. Im Rahmen der Baugenehmigung soll für das ehemalige Gesamtgrundstück (jetzt abgeteilt zum Altbestand) die Zufahrtssituation mitgeprüft werden.

  1. Für den fehlenden Wasseranschluss hat der Bauherr selbst die Kosten zu tragen.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.04.2021 10:36 Uhr