Bauantrag;
Sinan Özdemir, 92436 Bruck i.d. OPf.;
hier: Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen
Daten angezeigt aus Sitzung:
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 18.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Sinan Özdemir hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 05.02.2021 einen Bauantrag (08/2021) auf „Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück der Flurnummer 643/126 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Sudetenstraße 4 “, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Herrn Sinan Özdemir auf „Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück Flurnummer 463/126 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Pro Doppelhaushälfte sind mindestens zwei Stellplätze vorzuhalten.
- Im Rahmen der Baugenehmigung soll für das ehemalige Gesamtgrundstück (jetzt abgeteilt zum Altbestand) die Zufahrtssituation mitgeprüft werden.
- Für den fehlenden Wasseranschluss hat der Bauherr selbst die Kosten zu tragen.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Datenstand vom 22.04.2021 10:36 Uhr