Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
Der geltende Flächennutzungsplan soll aufgrund konkreter Ansiedlungsnachfragen und der Tatsache, dass sich diese Flächen derzeit im gerodeten Zustand befinde, dahingehend geändert werden, dass auf den Grundstücken die Darstellung der Waldfläche in gewerbliche Baufläche (GE) geändert wird.
Beabsichtigt ist nach Änderung des Flächennutzungsplanes (mit paralleler Änderung des Bebauungsplanes „GE-GI OT. Blechhammer“) auf den dann zur Verfügung stehenden neuen Bauflächen (ca. 1,0 ha Bruttobaufläche) eine gewerbliche Baufläche mit für gewerbliche Nutzung geeigneterem Zuschnitt anbieten zu können.
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 05.08.2020 -07.09.2020 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die am 28.05.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 25.02.2021 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.