Kommunale Wohnungsbauförderung;
hier: Verlängerung der Richtlinien der Gemeinde Bodenwöhr zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern
Daten angezeigt aus Sitzung:
03./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 13.11.2008 die Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern beschlossen. In diesen Richtlinien ist festgelegt, dass ab 01.01.2009 jede Familie einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € pro Kind für den Neubau, Ausbau bzw. Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) erhält.
Diese Richtlinien wurden in der Sitzung vom 02.07.2014 verlängert. Diese sind nun zum 31.12.2020 ausgelaufen. Deshalb sollen die Richtlinien nun angepasst und verlängert werden.
Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre seit der Einführung der Richtlinien hat die Gemeindeverwaltung in den neuen Entwurf die Anregungen aus den Reihen der Fraktionssprecher des Gemeinderats eingearbeitet. Die zeitliche Befristung zur Berücksichtigung von noch hinzugeborenen Kindern wird auf vier Jahre festgelegt. Die oftmals aus sozialer Sicht hart wirkenden Rückzahlungsrichtlinien werden künftig in jährlichen Teilbeträgen bei der Auszahlung der Wohnungsbauförderung abgebildet. Pro Jahr der Nutzung des geschaffenen Eigenheims werden 500 € pro Kind ausgezahlt, bis die Summe von 2000 € an Förderung erreicht ist. Eine Rückzahlung ist damit nicht mehr notwendig. Fällt der Anspruch der Wohnungsbauförderung innerhalb des Zeitraums von vier Jahren weg, sind die bisherigen Auszahlungen abgeschlossen während weitere Zahlungen dann nicht mehr erfolgen.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die bereits am 31.12.2020 ausgelaufenen Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern in der Fassung vom 25.02.2021, bis zum 31.01.2026 zu verlängern.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits vorliegenden Anträge auf Gewährung eines Wohnungsbauzuschusses zu bearbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 10:00 Uhr