Bauantrag; Deutsche Funkturm GmbH; hier: Neubau eines 40,62 m Stahlgittermastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatten


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Deutsche Funkturm GmbH Nürnberg hat am 05.03.2021 einen Bauantrag auf „Neubau eines 40,62 m hohen Stahlgittermastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatten“ eingereicht. Das geplante Bauvorhaben soll auf dem Grundstück Flurnummer 681 der Gemarkung Bodenwöhr errichtet werden. Am 09.03.2021 wurde der Bauantrag mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan ergänzt.

Dieses Grundstück liegt im Aussenbereich auf Höhe des Rastplatzes an der B 85 in Fahrtrichtung Schwandorf und befindet sich im Eigentum des Freistaates Bayern (Forstverwaltung). Dieser Bereich ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Die Baukosten sind mit 86.270,00 € veranlagt.

Bei dem Vorhaben handelt es sich gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung um einen sog. „ungeregelten Sonderbau“, da es eine Höhe von 30 m übersteigt.

Eine Versorgung seitens der Gemeinde Bodenwöhr mit Wasser bzw. eine Entsorgung von Abwasser ist nicht erforderlich. Die Zufahrt erfolgt über den Forstweg. Im Zuge der Baumaßnahme sind einige Bäume zu fällen.

Aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken, vorausgesetzt der Freistaat Bayern hat als Grundstückseigentümer zugestimmt. Die Nutzungsdauer dieses Stahlgittermastes sowie ggf. ein Rückbau (Kostenübernahme) müssen vertraglich geregelt werden.

Nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger ist eine Sendeleistung von 5 G kein Problem und die Nutzung anderer Netzbetreiber neben der Dt. Telekom jederzeit möglich.

Da es sich um einen Sonderbau handelt, ist auch der Brandschutz sowie die Standsicherheit des Vorhabens zu prüfen, was jedoch in der Zuständigkeit des Landratsamtes Schwandorf liegt. Ebenso der notwendige Abstand zur Bundesstraße B 85.

Beschluss

Gegen den Bauantrag auf „Neubau eines 40,62 m Stahlgittermastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatten“ auf dem Grundstück Flurnummer 681 Gemarkung Bodenwöhr werden seitens der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken erhoben.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 20.05.2021 11:28 Uhr