Bauleitplanung; 24. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 229 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese wird auf der Flurnummer 229 der Gemarkung Bodenwöhr von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.

Der hierfür erforderliche Änderungs- und Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 26.11.2020 gefasst. Mit Schreiben vom 10.02.2021 wurde allerdings die Erweiterung der PV-Anlage um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr beantragt.

Wie bereits in der Sitzung am 26.11.2020 besprochen, befindet sich auch die Fl.-Nr. 228 der Gemarkung Bodenwöhr im Landschaftsschutzgebiet, was eine erhöhte Prüfung der naturschutzrechtlichen Belange im Verfahren notwendig macht.

Im Vorgriff auf den im Verfahrensablauf festgelegten nächsten Schritt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, wurde an die Gemeindeverwaltung bereits eine Unterschriftenliste mit Bedenken gegen das geplante Vorhaben übergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan Nr. 24 für die Flurnummer 229 Gemarkung Bodenwöhr um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr zu erweitern.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan Nr. 31, Freiflächen PV-Anlage auf der Fl.-Nr. 229 Gemarkung Bodenwöhr, um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr zu erweitern.

  1. Auch für diese Erweiterungsfläche sollen die Rahmenbedingungen für eine Bürgerbeteiligung als Kapitalanlage festgelegt und mit der Fa. PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Johann Riederer abgestimmt werden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

  1. Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Datenstand vom 20.05.2021 11:28 Uhr