Vollzug der Wasserabgabesatzung (WAS) und Entwässerungssatzung (EWS);
hier: Beschluss neugefasster Satzungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
04./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Wasserabgabesatzung (WAS) und die Entwässerungssatzung (EWS) sind u. A. die Voraussetzung zum Betrieb einer öffentlichen Wasserversorgung und Entwässerungsanlage.
Durch neue Rechtsprechungen im Laufe der Zeit gibt es immer wieder kleinere Änderungen in den jeweiligen Mustersatzungen, die jedoch nicht automatisch zur Ungültigkeit der einzelnen Satzungen führen, sondern diese in gewissen Bereichen ergänzen bzw. klarer definieren.
In der Vergangenheit wurde in der WAS eine Änderungssatzung zum 01.06.2019 beschlossen. Die EWS besteht noch in der Ursprungsform, jedoch haben sich vor allem in diesem Bereich viele Änderungen ergeben. Auf Grund der angesprochenen neuen Rechtsprechungen und der Änderungssatzung der WAS sollen zur Vereinfachung und Klarheit wie bei den Beitrags- und Gebührensatzungen in der vergangenen Gemeinderatssitzung am 25.02.2021 neue Satzungen beschlossen werden. In diesen sind alle Änderungen eingearbeitet, die seit der Ursprungsform vom 10.12.1996 beschlossen wurden.
Beschluss
- Die aktuell geltende Entwässerungssatzung bzw. Wasserabgabesatzung und die geltenden Änderungssatzungen zur Wasserabgabesatzung werden außer Kraft gesetzt.
- Die neue Entwässerungssatzung bzw. Wasserabgabesatzung wird wie vorgeschlagen mit den Aktualisierungen und der eingearbeiteten Änderungssatzung zur WAS vom 01.06.2019 neu beschlossen.
- Die WAS und die EWS in der Fassung vom 25.03.2021 sind Bestandteil der Niederschrift (siehe Anlage).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen vorschriftsmäßig bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2021 11:28 Uhr