Bauantrag; SV Erzhäuser/Windmais e.V.; hier: Neubau einer Terrassenüberdachung des Vereinsheims


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 10.05.2021 wurde einen Bauantrag (21/2021) auf „Neubau einer Terrassenüberdachung“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 566 der Gemarkung Erzhäuser eingereicht.

Grundstückseigentümer ist die Gemeinde Bodenwöhr. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung wird nicht benötigt. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:              

Gegen den Bauantrag des SV Erzhäuser/Windmais e.V. auf „Neubau einer Terrassenüberdachung“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 566 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 11:00 Uhr