Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans "Ortsmitte Wackersdorf" mit Begründung und Umweltbericht; hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptausschuss | 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses | 20.05.2021 | ö | beschließend | 4.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Das Bebauungsplangebiet sollte sich dem Sanierungsgebiet ISEK anschließen, aus diesem Grund wurde die fast identische Größe gewählt. Lediglich die bereits bestehenden Bebauungspläne wurden ausgegrenzt (Am Holzberg, An der Fabrikstraße).
Diese Bemessungen können auch individuell für Grundstücke festgelegt werden. Auch werden Aussagen zum Straßenverkehr und dessen Entwicklung bei einer weiteren Nachverdichtung gemacht. Der Gemeinderat muss in Sitzungen/Begehungen/Klausuren festlegen, wie die Bebauung im Innerortsbereich aussehen soll, wo sich der Gemeinderat Mehrfachbebauungen vorstellen könnte oder wo nur Einzelhäuser oder Doppelhäuser zugelassen werden sollen.
Der Bebauungsplan soll relativ schlank gehalten werden - nur das notwendigste ist im Bebauungsplan festzulegen. Die einzelnen Quartiere können individuell festgelegt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0