Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans "Ortsmitte Wackersdorf" mit Begründung und Umweltbericht; hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat am 18.02.2021 in nichtöffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ortsmitte Wackersdorf“ mit Begründung und Umweltbericht beschlossen. In der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2021 wurde die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durzuführen. 
Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB ist bereits am 22.10.2020 erfolgt. Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, nun am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. 

Das Bebauungsplangebiet sollte sich dem Sanierungsgebiet ISEK anschließen, aus diesem Grund wurde die fast identische Größe gewählt. Lediglich die bereits bestehenden Bebauungspläne wurden ausgegrenzt (Am Holzberg,  An der Fabrikstraße).
Der Bebauungsplan ist ein Steuerungselement was die Art der baulichen Nutzung angeht, ebenso die Dichte der Bebauungen und die Festlegung der Baugrenzen.
Diese Bemessungen können auch individuell für Grundstücke festgelegt werden. Auch werden Aussagen zum Straßenverkehr und dessen Entwicklung bei einer weiteren Nachverdichtung gemacht. Der Gemeinderat muss in Sitzungen/Begehungen/Klausuren festlegen, wie die Bebauung im Innerortsbereich aussehen soll, wo sich der Gemeinderat Mehrfachbebauungen vorstellen könnte oder wo nur Einzelhäuser oder Doppelhäuser zugelassen werden sollen.
Der Bebauungsplan soll relativ schlank gehalten werden - nur das notwendigste ist im Bebauungsplan festzulegen. Die einzelnen Quartiere können individuell festgelegt werden.

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Beschluss

Die Gemeinde Bodenwöhr erhebt gegen das Bauleitplanverfahren - Aufstellung eines Bebauungsplans- und Grünordnungsplans „Ortsmitte Wackersdorf“ - keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 11:00 Uhr