26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell";
hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
06./2021. Sitzung des Gemeinderates, 27.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für das Gebiet „Wohnen in der Ziegelzell“ zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2021, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 11.02.2021 bis 12.03.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse wurden gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 27.05.2021 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf des 26. Flächennutzungsplans für die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern in der Fassung vom 27.05.2021.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2021 11:29 Uhr