Bauantrag;
Christine und Josef Kagerer, 92439 Bodenwöhr;
hier: Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Flurstück Nr. 14 Gemarkung Bodenwöhr, OT Neuenschwand
Daten angezeigt aus Sitzung:
08./2021. Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Frau Christine und Herr Josef Kagerer, Neuenschwand haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 12.07.2021 einen Bauantrag (032/2021) auf „Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 14 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt im Ortsteil Neuenschwand, Pfarrer-Breu-Str. 5, in einem Dorfgebiet „MD“.
Die Nachbarunterschriften liegen vollzählig vor. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert, das Gebäude benötigt keine Ver- oder Entsorgungsanschlüsse.
Die Lagerhalle hat die Maße 8,20 m x 16,00 m und bedarf einer Abstandsflächenübernahme nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO. Die jeweiligen Zustimmungserklärungen der Nachbarn sind dem Antrag beigefügt.
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Nach Kenntnis der Gemeinde Bodenwöhr liegt eine landwirtschaftliche Privilegierung vor.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.l
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Frau Christine Kagerer und Herrn Josef Kagerer auf „Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 14 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 11:10 Uhr