Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr; Zuschussrichtlinien für die Vereinsarbeit; hier: Beratung und Beschlussfassung über eingereichten Antrag auf Investitionskostenzuschuss der Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2021. Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. hat einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss für die Anschaffung eines Lichtgewehrs gestellt.

Begründet wird der Antrag damit, dass sich die Schützengesellschaft Blechhammer am diesjährigen Ferienprogramm der Gemeinde Bodenwöhr mit einem Schnupperschießen für Kinder ab 8 Jahren beteiligt. Für dessen Durchführung sowie für die Kinder- und Jugendarbeit wird der Verein ein Lichtgewehr anschaffen, mit dem Kinder bis zu 12 Jahren unter Anleitung üben können.

Um Kindern unter 12 Jahren den Zugang zum Schießsport zu ermöglichen, ist die Investition in diese Technik unumgänglich, da nach dem Waffengesetz erst ab 12 Jahren und mit dem Einverständnis beider Elternteile ein Schießen mit Druckluft möglich ist.

Durch Corona war es dem Verein leider nicht möglich beim Bürgerfest oder anderen Veranstaltungen teilzunehmen und so entsprechend Einnahmen zu generieren.

Für die Anschaffung eines Lichtgewehrs inkl. Zubehör entstehen der Schützengesellschaft Blechhammer Kosten in Höhe von insgesamt 1.241,35 €.

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung

2 %
24,83 €
Die Anschaffung dient der Kinder- und 
Jugendarbeit und zur 
Beteiligung am Ferienprogramm  
b) Jugendarbeit
2 %
24,83 €
Schützengesellschaft Blechhammer hat 2021 Jugendförderung erhalten. 
c) örtliches Rettungswesen
0 %
0,00 €
Schützengesellschaft Blechhammer gehört nicht zum örtlichen Rettungswesen
d) Teilnahme Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
24,83 €
Schützengesellschaft Blechhammer nahm am Bürgerfest 2017, 2018, 2019 teil. Die Schützengesellschaft hätte auch am Bürgerfest 2020 teilgenommen.
e) Teilnahme Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
0 %
0,00 €
Schützengesellschaft Blechhammer nahm in den letzten vier Jahren nicht am 
Hammerseefest teil.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
24,83 €
Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Summe

99,32 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. Kenntnis und beschließt, den Zuschuss, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, zu gewähren. Für die Anschaffung eines Lichtgewehrs zur Beteiligung am Ferienprogramm 2021 und für die Durchführung der Kinder- und Jugendarbeit erhält die Schützengesellschaft Blechhammer am See einen Zuschuss in Höhe von 99,32 €.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 11:10 Uhr