Bauanträge; Dirnberger Josef, 92445 Neukirchen-Balbini; hier: Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und PKW-Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2021. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2021. Sitzung des Gemeinderates 30.09.2021 ö beschließend 4.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Herr Josef Dirnberger hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 16.08.2021 einen Bauantrag (37/2021) auf „Abbruch des bestehenden Wohnhauses; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und PKW-Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/10 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, Im Seewinkl 7, im Bereich des allgemeinen Wohngebiets. 

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Josef Dirnberger auf „Abbruch des bestehenden Wohnhauses; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und PKW-Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/10 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.01.2022 10:51 Uhr