Bauanträge; Kagerer Christine und Josef, 92439 Bodenwöhr; hier: Überdachung des bestehenden TÜV-Prüfstandes
Daten angezeigt aus Sitzung: 12./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 12./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.11.2021 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Frau Christine und Herr Josef Kagerer haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 08.11.2021 einen Bauantrag auf „Überdachung und Einhausung des bestehenden TÜV-Prüfstandes“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 3 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben in Neuenschwand, Bodenwöhrer Str. 8, liegt im Mischgebiet Dorf.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung gilt als gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Frau Christine und Herrn Josef Kagerer auf „Überdachung und Einhausung des bestehenden TÜV-Prüfstandes“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 3 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 09:16 Uhr