Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit – Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); FF Neuenschwand; hier: Beschaffung von Laptop und Beleuchtungsmittel


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1), 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 10.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Freiwillige Feuerwehr Neuenschwand e.V. hat einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss für die Anschaffungen eines Laptops und eines Beleuchtungsmittels gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit eingereicht. Der Scheinwerfer dient dazu da, falls der Unfallplatz in der Nacht unzureichend beleuchtet ist. Dadurch wird deutlich die Unfallgefahr minimiert.

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

Durch die Anschaffungen eines Laptops und Beleuchtungsmittel sind Kosten in Höhe von 1.456,91€ entstanden.

a) Grundförderung

2 %
29,14 €
Anschaffungen dienen ausschließlich der Vereinsarbeit
b) Jugendarbeit
2 %
29,14 €
FFW Neuenschwand hat 
Jugendförderung 2021 erhalten
c) örtliches Rettungswesen
2 %
29,14 €
FFW Neuenschwand gehört 
zum Rettungswesen
d) Teilnahme Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
0,00 €
Keine Beteiligung.
e) Teilnahme Hammerseefest in den letzten 4 Jahre
2 %
0,00 €
Keine Beteiligung.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
29,14 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
116,55€


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der FF Neuenschwand zur Kenntnis und beschließt, den Zuschuss, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, in Höhe von 116,55 € zu gewähren. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 15:11 Uhr