Bauanträge;
Eichinger, 92439 Bodenwöhr;
hier: Bauvoranfrage über Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.-Nr. 629/16 Gek. Bodenwöhr (Sandfeldstraße 20)
Daten angezeigt aus Sitzung:
03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2), 31.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller hat am 21.03.2022 bei der Gemeinde Bodenwöhr eine Bauvoranfrage (06/2022) auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flnr. 629/16 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt.
Das geplante Vorhaben liegt in Bodenwöhr, Sandfeldstraße, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. Sollte eine zusätzliche Erschließung mit gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen benötigt werden, ist diese durch die Gemeinde Bodenwöhr zu beauftragen. Der Grundstückseigentümer hat die finanziellen Lasten zu tragen.
Die Grundstückseigentümer wurden seitens der Gemeindeverwaltung auf eine notwendige dauerhafte Sicherung der Zufahrtssituation hingewiesen.
Da die Erschließung gesichert ist und keine Gründe der Bauvoranfrage entgegenstehen, bestehen aus bauplanungstechnischer Sicht keine Bedenken!
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Antrag auf Vorbescheid von Herrn Martin Eichinger auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flnr. 629/16 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 34 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
- Die Kosten für die Erschließung mit Wasser und Kanal sind vom Bauherrn zu tragen. Die Ausführung erfolgt durch die Gemeinde Bodenwöhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2022 15:14 Uhr