Kinderkrippe Si-Sa-Sinnesland Bodenwöhr; hier: Präsentation der Kostenberechnung zur Überarbeitung der Lüftungsanlage und Entscheidung über zentrale oder dezentrale Lösung
Daten angezeigt aus Sitzung: 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April, 21.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April | 21.04.2022 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Nach Beschluss des Gemeinderats vom 25.11.2021, soll die Kinderkrippe SiSa Sinnesland im Jahr 2022 mit einer dezentralen Lüftungsanlage ausgestatte werden. Laut einer ersten Kostenschätzung beliefen sich die Kosten auf ca. 145.000,00 € Brutto. Für Lüftungsanlagen, die dem infektionsschutzgerechten Lüften dienen, gab es bis zum 31.12.2021 Förderungen mit einem Fördersatz von bis zu 80%. Die Förderungen wurden fristgerecht beantragt und sind bereits bewilligt. Laut Bescheid wird ein Zuschuss in Höhe von 119.600,00 € bewilligt.
Auf Grundlage des Beschlusses ist ein entsprechender Fachplaner beauftragt worden. Die Vergabe erfolgte durch ein beschränktes Ausschreibungsverfahren. Als Gewinner geht das Planungsbüro Hiller, Wackersdorferstraße 36a, 92421 Schwandorf, hervor. Das Planungsbüro Hiller war in der Vergangenheit schon mehrfach für die Gemeinde Bodenwöhr tätig und hat unter anderem die Kinderkrippe geplant.
In einem ersten Schritt wurde der Gebäudebestand begutachtet. Um eine bessere Kostenübersicht zu bekommen, hat das Planungsbüro über einen Großhändler unterschiedliche Anlagentypen angefragt. Aus den Preisen hat das Planungsbüro zu jedem Anlagentyp eine Kostenberechnung durchgeführt. Berechnet wurden folgende Anlagenvariationen.
Variante 1: Dezentrale Lüftungsanlage im gesamten Gebäude 214.559,68€ Brutto
Variante 2: Neubau dezentrale Lüftung, Altbau zentrale Lüftung 188.180,96€ Brutto
Variante 3: Zentrale Lüftung im gesamten Gebäude 161.913,28€ Brutto
Die Firma Hiller stellt die 3 Varianten vor.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor aus Kostengründen und technischer Umsetzbarkeit von einer dezentralen Lösung abzusehen. Es soll eine zentrale Lösung nach Variante 3 weiter ausgearbeitet werden.
Nach aktuellem Stand bleibt, bei Ausführung der Variante 3, ein Eigenanteil von 42.313,28 € Brutto. Der Eigenanteil kann sich nach Angebotsabgabe nochmals verändern.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Es soll eine zentrale Lüftungsanlage, nach der präsentierten Variante 3, weiter ausgearbeitet werden. Aus technischer Sicht können sich hier noch Änderungen ergeben. Die Kosten von 161.913,25 € Brutto dienen als Kostenrichtwert. Nach Ausschreibung können sich die Kosten ändern.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach abgeschlossener Werkplanung die Bauleistung auszuschreiben und dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2022 11:16 Uhr