Bauantrag;
Gemeinde Bodenwöhr, 92439 Bodenwöhr;
hier: Errichtung einer Hackschnitzelheizanlage für das Schulareal
Daten angezeigt aus Sitzung:
06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr, Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr, hat am 20.07.2022 einen Bauantrag auf „Neubau einer Hackschnitzelheizanlage“ eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der Fl.Nr. 643/51 der Gemarkung Bodenwöhr, das Bauvor-haben befindet sich auf einer Fläche für Kultur und öffentliche Zwecke. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Nachbarschaftsunterschriften wurden nicht angefordert, da es sich bei Grundstücken in der näheren Umgebung um Gemeindliche Grundstücke handelt und keine Dritten betroffen sind.
Um die Neue Grundschule, Turnhalle, das Hauptschulgebäude und gegebenenfalls das TV-Heim mit nachhaltiger Wärme versorgen zu können soll ein Heizhaus auf Basis einer Hackschnitzelheizanlage errichtet werden.
Die Anlage soll in Containerbauweise errichtet werden, weiter besteht die Anlage aus 2 Heizkesseln, 4 Pufferspeichern und einem Hackschnitzellager mit Förderschnecke.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die geplante Baumaßnahme keine Bedenken.
Das Gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Bauantrag zum „Neubau einer Hackschnitzelheizanlage“ Kenntnis und genehmigt diesen.
- Gegen den Bauantrag der Gemeinde Bodenwöhr, Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr, auf „Neubau einer Hackschnitzelheizanlage“ auf der Flurnummer 643/51 der Gemarkung Bodenwöhr, bestehen aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2022 11:59 Uhr