Bauleitplanung; Stadt Nittenau; Aufstellung des Bebauungsplans "Annahaid" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Annahaid"; hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 5.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in der Sitzung am 10.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Annahaid“ und damit verbunden die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Annahaid“ beschlossen. Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 21.06.2022 wurde gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Aufgrund von § 4 Abs. 1 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, frühzeitig am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Annahaid“ sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans „Annahaid“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 11:59 Uhr