Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.09.2022 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022.
TOP 2. Personalangelegenheiten;
hier: Entfristung des Beschäftigungsverhältnisses der ILE-Umsetzungsbegleitung
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von dem Sachvortrag Kenntnis und stimmt der Entfristung des Beschäftigungsverhältnisses der ILE-Umsetzungsbegleitung zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Kostenanteil durchgehend im kommunalen Haushalt einzuplanen.
TOP 3. Grundstücksangelegenheiten;
hier: Beratung und Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts (BauGB) über eine Teilfläche zur Fl.-Nr. 609/12 Gemarkung Bodenwöhr
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Anfrage zur Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Teilfläche der Fl.-Nr. 609/12 Gemarkung Bodenwöhr, zur UVZ-Nr. 3145/2022 vom 04.08.2022 zwischen den Ehegatten Dr. Silvia Sperl und Robert Sperl, Einsiedel 1, 93149 Nittenau-Waldhaus und Herrn Fritz Kaiser, Am Hammersee 9, 92439 Bodenwöhr, Kenntnis und beschließt das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nicht auszuüben.
TOP 4. Baugebiet "Wirtskellerweg Wegäcker";
hier: Bewerberliste September 2022
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von der aktuellen Situation in Sachen Grundstücksvergabe der Bauparzellen im Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt der Vergabe an die drei Bewerber für die Bauparzellen
13, 16 und 19 zu. Die verbleibenden Parzellen werden nach erreichter Punktezahl aufgeteilt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerber zu informieren und die Kaufverträge über das Notariat Dr. Bischoff, Nittenau abzuwickeln.
TOP 5. Notarielle Urkunden;
- Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 25.07.2022 – UVZ-Nr. B 821/2022 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 25.07.2022 – UVZ-Nr. B 819/2022 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 25.07.2022 – UVZ-Nr. B 822/2022 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 02.08.2022 – UVZ-Nr. B 865/2022 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 13.09.2022 – UVZ-Nr. B 1007/2022 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.