Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl", Flnr. 618/1 Gemarkung Bodenwöhr; hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober 27.10.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 27.07.2022, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern. 

Die Änderung des Bebauungsplans umfasst den Tenor, dass auf den Parzellen 2,3,5,28 und 29 des Baugebiets eine (optionale) Doppelhausbebauung zulässig ist. Dies war in der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ nicht gewünscht.

Weiterführend wurde aufgrund der aktualisierten bautechnischen Gegebenheiten die EFOK (Erdgeschossfußbodenoberkante) neu angepasst.

Vom Planungsbüro wurde außerdem angeregt, im Quartier A einen Bungalow-Stil zu ermöglichen. Für Wohngebäude mit E oder E+D gilt eine maximale Wandhöhe von 4,50 m (je nach Dachtyp). Für Gebäude E+I beträgt die maximale Wandhöhe 6,50 m (je nach Dachtyp).

In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.08.2022 – 08.09.2022 öffentlich ausgelegt. 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Frau B. Eng. Julia Forster vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan – Beraten und Planen GmbH stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „2. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 12.09.2022 (Bestandteil der Niederschrift)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 09:57 Uhr