Bauantrag; Mittelbayerische Plakatwerbung GmbH, Dachelhofener Straße 75b, 92421 Schwandorf; hier: Aufbau einer Reklametafel in der Taucherstraße; Werbeträgerart: Großfläche
Daten angezeigt aus Sitzung: 08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 27.10.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober | 27.10.2022 | ö | beschließend | 6.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller hat am 05.10.2022 einen Bauantrag auf „Aufbau einer Reklametafel“ auf dem Grundstück Fl-Nr. 649/46 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht. Der Eigentümer des Grundstücks ist die Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, gegenüber der Einfahrt in die Forststraße in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Reklametafeln werden als Ersatz der Rückwand für ein neu realisiertes Buswartehäuschen aufgestellt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung des Grundstücks ist aufgrund der Nutzungseigenschaften des Bauvorhabens nicht nötig.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag der Mittelbayerische Plakatwerbung GmbH auf „Aufbau einer Reklametafel“ auf der Flurstücksnummer 649/46 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2022 09:57 Uhr