Breitbandförderung;
hier: Ergebnis der Markterkundung
Daten angezeigt aus Sitzung:
08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 27.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr erarbeitet sich im Rahmen des Förderverfahrens zur Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern ihre Förderunterstützung. In diesem sehr umfangreichen Richtlinienpaket werden durch den Freistaat Fördersätze von bis zu 90 % in Aussicht gestellt. Die drei Hauptbestandteile des Richtlinienpaktes sind eine erneute Bitratenanalyse im Gemeindegebiet, die Markterkundung des Versorgungsgebietes und die Aufbereitung der Ausschreibungsunterlagen. Im ersten Halbjahr 2022 führte das begleitende Büro Breitbandberatung Bayern GmbH den Projektbestandteil Markterkundung durch.
Herr Maier von der Breitbandberatung Bayern präsentiert die Ergebnisse der Markterkundung, die möglichen Erschließungsgebiete und erläutert die weitere Vorgehensweise.
In der heutigen Sitzung soll der Gemeinderat Bodenwöhr die Festlegung der Förderkulisse sowie die Definition der Ausschreibung und deren Rahmenbedingungen beraten und festlegen.
Aufgrund der hohen Investitionssumme ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung der Abschnittsweise Ausbau in mehreren Losen die beste Alternative.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ergebnissen der Markterkundung Kenntnis.
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die in der heutigen Sitzung vorgestellte Förderkulisse für das weitere Verfahren mit den 7 Erschließungsgebieten
Taxöldern EG1
Pingarten, Erzhäuser, Windmais EG2
Altenschwand EG3
Neuenschwand EG4
Bodenwöhr Nord EG5
Blechhammer EG6
Bodenwöhr Ost EG7
Ortsmitte Bodenwöhr EG8 = alle förderfähigen Adressen
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Ausbau mit den folgenden Ausschreibungskriterien durchzuführen:
- ein Los für alle Erschließungsgebiete
- den Wertungskriterien wie in der Tabelle Wertungskriterien vorgestellt (Bestandteil der
Niederschrift)
- einer Ausschreibungsobergrenze von 4.000.000 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2022 09:57 Uhr