Gesundheitsversorgung der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Grundsatzbeschluss zur Planung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2023. Sitzung des Gemeinderates März, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Dieser TOP wurde aufgrund der weiten Anreise von Herrn Legler vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit von TOP 5 zu TOP 4 vorgezogen.

Die medizinische Versorgung, vor allem auf dem Land, durchlebt derzeit eine schwierige Phase. Der Personalmangel ist mit voller Härte in den Arztpraxen angekommen, Nachfolger so gut wie gar nicht zu finden und der bürokratische Aufwand für eine selbstständig geführte Praxis um ein Vielfaches angewachsen. Aus diesen Gründen konnten in der jüngsten Vergangenheit viele Patienten keinen Hausarzt in unserer Region mehr finden, nachdem ihre bisherigen Ärzte entweder ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten haben oder die Anzahl der betreuten Patienten enorm reduziert haben.

Auch vor Bodenwöhr macht leider diese Entwicklung nicht Halt.  Zwar konnte der langjährige Arzt Dr. Dickert noch eine Nachfolge für seine Praxis finden, allerdings hat das Ehepaar Dres. Windisch mittlerweile in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass sie unter den oben aufgeführten Rahmenbedingungen eine Praxis so nicht weiterführen können.

Um hier einen Ausweg finden zu können, den Arztstandort Bodenwöhr zu sichern und zukunftsfähig aufzustellen ist eine andere Art der medizinischen Versorgung zu gestalten.  

Nach Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, dem Landesamt für Gesundheit, den Medizinern vor Ort und der ortsansässigen Apotheke bestätigen alle Beteiligten, dass nur der Weg über ein zu gründendes Medizinisches Versorgungszentrum den Standort Bodenwöhr sichert und langfristig sogar ausbaut. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bereits reagiert und die Kommunen als mögliche Betreiber eines MVZ neben Krankenhäusern und Ärzten im Sozialgesetzbuch festgelegt.

Betreibt eine Gemeinde ein MVZ so sind mehrere Formen möglich. Denkbar sind eine Kommunal GmbH, ein Zweckverband oder eben ein Eigenbetrieb innerhalb der Verwaltung. Nach Abstimmungen mit der KVB und dem Landesamt für Gesundheit wird zur Gründung ein Eigenbetrieb der Verwaltung empfohlen, später ist ein Zweckverband in der Region Sulzbachtal möglich oder anzustreben.

Die Gemeinde Bodenwöhr hat bereits nach dem erstellten Leitfaden zur Gründung eines MVZs die Vorarbeit aufgenommen. In drei Schritten muss der Weg dazu erarbeitet werden.  Zum Abschluss eines jeden Schrittes ist auch die Einbindung der politischen Gemeinde angedacht.

Schritt 1: Entscheidungsphase - beschäftigt sich den Grundlagen eines MVZs
Schritt 2: Planungsphase - beinhaltet die Vorbereitungen und Abstimmungen zur Gründung eines MVZs
Schritt 3: Umsetzungsphase -  ist die eigentliche Gründung des MVZs

Dringend anzustrebender Zeitpunkt ist die Sitzung des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung im Juni 2023.

Um in die nächste Phase, Vorbereitung der Gründung, einsteigen zu können ist eine Willensbekundung durch den Gemeinderat notwendig, welcher die Verwaltung beauftragt, die Planungen für ein MVZ weiter zu verfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt die Ausführungen zur Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums i. S. d. § 95 Abs. 1a SGB V zur Kenntnis und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Planung eines MVZs, um die medizinische Versorgung in der Gemeinde Bodenwöhr zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:53 Uhr