Energieversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2020 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen; hier: Feststellung des Jahresergebnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2023. Sitzung des Gemeinderates März, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 7.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2022 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen) für das Jahr 2020 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss 2020 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 1.770,00 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2020 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 1.770,00 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:53 Uhr