25. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf den Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand;
hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni, 29.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 26.11.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand zu ändern und analog den Bebauungsplan Nr. 32 „PV-Anlage Mappenberg“ aufzustellen.
Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach beabsichtigten auf den Grundstücken (Flurnummer 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand) eine Freiflächenphotovoltaikanlage „PV-Anlage Mappenberg“ zu errichten. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 25.01.2023, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurde nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB die sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich zur Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.03.2023 – 10.04.2023 beteiligt und der Flächennutzungsplan in dieser Zeit öffentlich ausgelegt.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 29.06.2023 zu billigen und die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ für die Flurnummer 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 29.06.2023.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2024 08:48 Uhr