Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern zugunsten des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in Taxöldern zu schaffen, wurde das Ingenieurbüro Pongratz aus Nürnberg mit der Planung des hiesigen Bebauungsplans sowie mit der federführenden Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr beauftragt.
In der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2021 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung vom 11.02.2021 – 12.03.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 28.01.2021 durchgeführte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2021 (öffentlicher Teil) wurden die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung abgehandelt und der Entwurf für die Hauptbeteiligung gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und die Unterlagen zum Flächennutzungsplan vom 18.10.2022 – 17.11.2022 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 27.05.2021 durchgeführte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat gemäß Baugesetzbuch festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.07.2023 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.