Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); SG Blechhammer am See hier: Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von Schießbögen und Scheibenauflagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die SG Blechammer am See e.V. hat am 28. Juni 2023 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zur Beschaffung von Schießbögen und Scheibenauflagen gestellt.

Für die Beschaffung von Schießbögen und Scheibenauflagen sind der SG Blechhammer am See e. V. Kosten in Höhe von 77,89 € entstanden. 

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung

2,0 %
1,56 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit

2,0 %
1,56 €
hat Anspruch auf Jugendförderung
c) örtliches Rettungswesen

0,0 % 

Die SG Blechhammer am See e. V. gehört nicht zum örtlichen Rettungswesen.
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren

2,0 €
1,56 €
Die SG Blechhammer am See e. V. hat sich am Bürgerfest 2019 und 2022 beteiligt. Ebenso hätte sich der Verein in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren

0,0 %

Keine Teilnahme.
f) Gemeinnützigkeit

2,0%
1,56 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
6,24 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der SG Blechhammer am See e. V.  Kenntnis und beschließt, für die Anschaffung von Schießbögen und Scheibenauflagen einen Zuschuss (wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet) in Höhe von 6,24 € zu gewähren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:50 Uhr