Örtliche Rechnungsprüfung;
hier: Bericht des Vorsitzenden des RPA-Ausschusses und Genehmigung der Jahresrechnung 2022 mit Entlastungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 26.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2022 am 11.09.2023 geprüft.
Die für die Öffentlichkeit bestimmten Punkte aus dem Gesamtprotokoll der örtlichen Rechnungsprüfung 2022 und die Feststellung der Jahresrechnung 2022 werden vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Johann Fritsch dem Gemeinderat bekanntgegeben.
Da keine weiteren Sachverhalte mehr bestehen für die ein weiterer Aufklärungsbedarf veranlasst ist, wurde am 11.09.2023 im Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig der Beschluss gefasst, dass dem Gemeinderat der Gemeinde Bodenwöhr empfohlen wird, die Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 zu erteilen.
Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann nimmt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Bericht vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Johann Fritsch, über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022, wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Zahlen festgestellt:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen: 11.541.315,77 €
Ausgaben: 11.541.315,77 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen: 3.382.925,82 €
Ausgaben: 3.282.925,82 €
- Für die Jahresrechnung des Rechnungsjahres 2022 der Gemeinde Bodenwöhr wird gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung die Entlastung erteilt.
Nach der Abstimmung übergab der 2. Bürgermeister Albert Krieger die Sitzungsleitung wieder an den 1. Bürgermeister Georg Hoffmann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2024 09:05 Uhr